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Rückzahlung der Mietkaution

Berater (11.12.2012 22:51)
So schnell wie möglich heißt nach Auffassung des Mieterbundes, wenn der Vermieter aus dem ausgelaufenen Mietvertrag keine Ansprüche mehr besitzt. Das können noch ausstehende Nebenkostenbrechungen sein. Der Vermieter besitzt eine Überlegungsfrist, in welcher Höhe er noch Forderungen an den Mieter hat. Diese Frist gilt zwei bis drei Monate höchstens aber 6 Monate:
(LG Köln 1 S 188/82)
In Ausnahmefällen kommt eine längere Frist in Betracht:
(BGH VIII ARZ 2/87).

Roland (11.12.2012 05:48)
Es muss eine Wohnungsübergabe erfolgen. Wurde die Wohnung mängelfrei übergeben, bestehen keine Mietrückstände und bei noch zu erstellenden BK-Abrechnungen sind keine Nachzahlungen zu erwarten muss der Vermieter die Kaution unverzüglich auszahlen. Unverzüglich heißt innerhalb von ca. 5 Werktagen.

Brigitte (08.12.2012 21:32)
Die Mietkaution muss der Vermieter so schnell wie möglich zurückzahlen. Egal was es für eine Art der Mietkaution es ist, ob Barzahlung oder Bürgschaft . Die Mietkaution über höchstens drei Monatsmieten muss dabei mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werde



Olaf (08.12.2012 06:48)
Guten Morgen,

Das Mietrecht ist ja so kompliziert und ich werde zum 1. Januar des kommenden Jahres die Wohnung wechseln. Jetzt geht es um die Mietkaution und wann muss der Vermieter mir diese Mietkaution überweisen? Wer hat Erfahrungen damit?



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