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Mietkautionsauffüllung, wie verhält sich das?

Bernd (08.05.2014 10:40)

Hallo,
Das ist schon eine komplizierte Angelegenheit und hier kann nur einen Fachanwalt helfen. Dieser muss sich gut im Mietrecht auskennen.
Ich wünsche viel Erfolg.
BG



Ruth (07.05.2014 08:36)
Diese Mietkaution wurde vom damaligen Eigentümer aufgebraucht. Er hatte die Miete und keine Nebenkosten mehr bezahlt.

Das ist nicht zulässig. Der ehemalige Vermieter darf die Mietkaution überhaupt nicht anrühren. Das Mietverhältnis wurde doch noch nicht beendet. Er muss die ausstehende Miete und NK bei dem Mieter einfordern bzw., einklagen. Fordere den ehemaligen Vermieter auf den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Sonst ist das eine Form der Unterschlagung.

Holger (06.05.2014 22:55)
Hi,
Es gibt ein Urteil vom Landgericht Berlin aus dem Jahr 2011.
(LG Berlin, Urteil v. 17.10.11, Az. 67 S 58/11).
Der Vermieter kann einen Mieter fristlos kündigen, wenn dieser trotz Abmahnungen die vertraglich vereinbarte Mietkaution nicht bezahlt. Davon hätte der ehemalige Vermieter deiner jetzigen Eigentumswohnung Gebrauch machen können.
MfG


Renate (05.05.2014 09:48)
Hallo Nina,
Dieser ehemalige Vermieter hat sich den Mietrückstand des Mieters aus der Kaution geholt. Deshalb gibt es ja die Mietkaution. So jetzt muss doch diese wieder aufgefüllt werden. Jetzt hoffe, ich sind alle Unklarheiten beseitigt.
BG

Nina (04.05.2014 22:11)

Hi Renate,
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht dein Anliegen. Weshalb muss der Mieter die Kaution auffüllen? Er muss doch diese schon bezahlt haben.
Kannst du mich bitte aufklären?
Vielen Dank


Frank (04.05.2014 05:58)
Hallo Renate,
Eigentlich ist es das Problem des ehemaligen Eigentümers. Die Kaution ist ja in der Regel fest angelegt. So kann ja der Vermieter nicht auf die Kaution zurückgreifen während des bestehenden Mietvertrages. Das ist eine verzwickte Angelegenheit. Du solltest Mitglied in einem Verein für Haus und Grund. Dort bekommst du Rat und Hilfe, wenn es um Vermietungen geht.
BG

Renate (02.05.2014 23:50)
Hi,
Wir haben zu Beginn des Jahres eine Eigentumswohnung gekauft. Diese Mietkaution wurde vom damaligen Eigentümer aufgebraucht. Er hatte die Miete und keine Nebenkosten mehr bezahlt. Jetzt muss der Mieter die Mietkaution bei uns auffüllen. Ich bin mir aber nicht sicher, wie die Zahlungen zu leisten sind. Auch die Zahlungsfrist ist mir unbekannt.

Sollte der Mieter nicht fristgerecht zahlen, wie verfahre ich dann?
Vielen Dank für die Antworten



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