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Mieter renoviert nicht, kann ich Mietkaution einbehalten?

Jens (17.01.2013 22:22)
Diese Frist muss eingehalten werden und erst danach beginnt die Schadenersatzforderung. Jetzt kann der Vermieter mit der Beseitigung des Schadens beginnen. Die Kosten der vertragsmäßigen Renovierung sind dem Mieter in Rechnung zu stellen. Bezahlt der Mieter diese Geldforderung nicht, dann kann er das mit der Mietkaution verrechnen bzw. einbehalten.

Berater (16.01.2013 08:21)
Die Endrenovierung muss im Mietvertrag enthalten sein, das ist die Grundvoraussetzung. Nehmen wir an das ist so, dann schriftlich den Mieter auffordern diese Renovierung zu veranlassen. Dazu eine reale Frist festlegen. Je nach Arbeitsaufwand kann dies Tage oder auch Wochen dauern.

Regina (15.01.2013 11:31)
Hallo,
Unser Mieter der Eigentumswohnung ist ausgezogen. Aber er hinterließ ein Chaos. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass er die Zimmer renoviert und alle Schlüssel abgeben, mus. Jedoch die Wohnung wurde nicht renoviert und an den Wänden und Türen ranken noch einige Poster. Die Tapete ist eingerissen. Außerdem fehlen noch zwei Schlüssel der Wohnungstür. Möchte ich die Wohnung wieder vermieten, kommen viele Kosten auf mich zu. Jetzt verlangt er auch noch die Mietkaution zurück. Ich möchte sie aber einbehalten, um einen Teil seiner Schäden aufkommen zu können. Bin ich im Recht? Was meint ihr?

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