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Mietkaution nachträglich einfordern?

Micha (17.12.2014 05:21)
Guten Morgen,

Nein du kannst nichts fordern und das ist abwegig. Dieser Vertrag bleibt bei den alten Konditionen.
Eine einseitige Nachforderung ist dabei ausgeschlossen.
BG


Roman (16.12.2014 10:15)
Hi,
Das geht überhaupt nicht, denn du als neuer Eigentümer bist der Nachfolger. Damit bleiben alle Mietverträge wie bisher erhalten. Das Gleiche gilt für Rechte und Pflichten. Nur wenn der Mieter der Mietkaution zustimmen sollte, nur dann kannst du es erhalten. Einfach dem Mieter fragen und die Vorteile einer Mietkaution darlegen.

Vielleicht willigt er ein. Viel Erfolg damit.

Beate (15.12.2014 08:36)
Ohne Zustimmung des Mieters geht hier überhaupt nichts. Warum soll er auch dem zustimmen, das wäre ja schön dumm. Aber das war doch vor dem Kauf des Hauses klar, oder?

Alfred (14.12.2014 17:24)
Hi Harald,
Ich muss dich enttäuschen, denn Kauf bricht nicht die Miete. Das ist klar im § 566 BGB geregelt. Das Mietverhältnis deines Mieters ist durch deinen Kauf nicht beendet. Das Mietverhältnis wird so fortgesetzt mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb ist eine Einforderung der Mietkaution nicht gegeben.
MfG


Harald (13.12.2014 14:14)
Hallo Leute,
Wir haben im vergangenem Jahr ein vermietetes Haus gekauft. Ein Mieter besitzt einen Bruttomietvertrag, aber ohne Kaution. Jetzt möchte ich das zu unserer Sicherheit nachträglich eine Mietkaution einfordern. Diese soll 2 Monatsmieten einfordern.

Wie kann ich das rechtlich umsetzen?
Vielen Dank für die Hinweise.

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