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Keine Mietzahlungen mehr, jetzt Mietkaution heranziehen?

Stefan (10.02.2015 07:03)
Hallo Herr Lange,
Was mich verwundert, bist du in keinem Rechtsschutz? Das ist doch als Vermieter extrem wichtig, gerade, wenn Mieter solche Umstände machen. Dort gibt es dann den entsprechenden Anwalt und der kümmert sich um alles. Das wäre das Erste, was ich machen würde.

Viele Grüße


Suse (09.02.2015 14:44)
Hi,
Nehme dir einen Anwalt, dann bist du auf der sicheren Seite. Die Mieter müssen die volle Miete leisten. Ist die Miete vollständig bezahlt und es gibt nach dem Auszug keine Schäden, erst dann gibt es die Mietkaution zurück.

LG
Suse

Karl (09.02.2015 09:51)
Hallo,

Gehe doch unbedingt, in den Vermieterschutz, "Haus und Grund" und dort bist du bestens aufgehoben. Dort werden deine Probleme, wie du sie hast oft geklärt. Natürlich auch andere Sachen werden dort verhandelt.

Dort gibt es auch viele Musterverträge und die aktuelle Rechtsprechung ist dort auch vorhanden.

Besten Gruß

Julika (08.02.2015 05:16)
Hier sind die Mieter dummerweise nicht im Bilde. Sie müssen ihre Miete bis zum Ende des Mietvertrages zahlen. Drohe mit einem Anwalt und das hilft oft.

Alles Gute

Kevin (06.02.2015 15:17)
Hallo,

Die Mietschuld darf nicht mit der Kaution verrechnet werden, das lässt das Gesetz nicht zu. Die Mieter müssen die Miete bis zum letzten Tag bezahlen. Die Mietkaution gibt es erst zurück, wenn nach dem Auszug alle Kosten beglichen wurden und auch die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.

Viel Erfolg.


Anja (05.02.2015 10:29)
Guten Tag,
Wenn alle Stricke reißen, dann musst du auf die Mietzahlung klagen. Die Kaution darf nicht abgewohnt werden. Dabei spielt die Höhe der Mietkaution keine Rolle. Der Mieter ist hier auf dem Holzwege.

Lieben Gruß

Paul (05.02.2015 06:03)
Hallo,
Also im Forum wird geduzt und dabei sollten wir das auch so belassen.

Jetzt zu der Problematik.

Der Mieter hat unrecht und seine Meinung ist falsch. Wenn er das nicht einsieht, dann bleibt nur der Weg zum Fachanwalt. Der wird ihm dann, dass schon beibringen.

Alles Gute


Herr Lange (03.02.2015 14:13)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Vermieter eines Hauses und habe mit den Mietern große Probleme. Ich hoffe, ich kann mir mein Anliegen loswerden.

Meine Mieter zahlen keine Miete mehr und haben die Wohnung gekündigt. Das erfolgte schriftlich. Ich antwortete und verwies auf die fehlende Miete. Ihre Antwort war, ich solle die Mietrückstände mit der Mietkaution verrechnen.

Ich antwortete, dass die Mietkaution dafür nicht gedacht ist. Außerdem stehen noch Nachzahlungen aus und auch habe ich schon einige Mängel entdeckt.

Mündlich bekam ich zu hören, sie verlassen das Haus in einem einwandfreien Zustand. Das stimmt aber nicht.

Kann ich meine Nachforderung, die Miete nachzuzahlen aufrechterhalten?
Ich bedanke mich im Voraus für die konstruktive Hilfe.


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