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Mietkaution abwohnen?

Bernd (09.02.2013 06:26)
Offiziell geht das nicht. Die Kaution ist für die Deckung von Ansprüchen gegen über den Vermieter gedacht. Das Abwohnen funktioniert also nicht, denn der Mieter kann ja die Wohnung demolieren und dann ist die Mietkaution aufgebraucht. So blöd ist kein Vermieter.



Petra (08.02.2013 21:31)
Ich glaube das ist nicht erlaubt. Diese Kaution bleibt ja so lange bei dem Vermieter, beziehungsweise auf dem separatem Konto bis die Abschlussrechnung der Nebenkosten fällig ist. Der Vermieter könnte ja noch einen Anspruch besitzen und deshalb ist ein Abwohnen nicht zulässig.


Alfred (08.02.2013 10:48)
Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen evtl. Forderungen des Vermieters auf Zahlung von Miete mit seiner Kaution aufzurechnen. Der Mieter darf also nicht am Ende der Mietzeit seine Kaution quasi "abwohnen", weil er vermutet, dass der Vermieter sie ohnehin nicht ohne Streit zurückzahlen, wird darüber gibt es ein Urteil: LG München I, WM 96,


Simone (04.02.2013 23:35)
Hallo,
Ein Bekannter hat seine erste Wohnung gekündigt. Er kennt ich im Mietrecht nicht so aus.
Kann man die Mietkaution abwohnen, bevor man auszieht? Geht das?


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