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Wie ist das Erbrecht bei der Mietkaution?

Britta (17.04.2016 10:30)
Hi,

Das wurde ja schon hier ausgiebig beschrieben. Wird das Erbe ausgeschlagen, dann darfst du nichts aus der Wohnung nehmen.

Das geh�¶rt ja alles zum Erbe und das hast du ja ausgeschlagen.

Viele Gr�¼��e

Stefan (17.04.2016 04:54)
Guten Morgen,

Du hast dich entschieden, dieses Erbe nicht anzunehmen. Das ist dein gutes Recht. Aber dabei bekommst du auch nicht die Mietkaution. So gehen Gewinne und Verluste an den Staat.

Dabei musst du dich auch um nichts kümmern. Auch alles, was noch in der Wohnung ist, das geht dich nichts an. Wenn du doch etwas nimmst, dann machst du dich straffällig.

Noch einen schönen Sonntag.

Marion (16.04.2016 07:13)
Hallo,
Es gibt keine teilweise Ablehnung einer Erbschaft. So musst du auch die Schulden mit übernehmen. Oder eben die Erbschaft ausschlagen. Die Wohnung musst du auch nicht räumen, das ist nur freiwillig.

Diese Mietkaution wird der Vermieter auch nicht an euch auszahlen. Damit werden noch die offenen Rechnungen beglichen.

Lieben Gru�

Marion

Lothar (14.04.2016 08:53)
Hi,
Hier gibt es keine Wahl. Erbe ausschlagen und Mietkaution kassieren, das funktioniert nicht.

Wenn alle Erben das ausschlagen, dann geht alles an den Staat.
Der übernimmt generell Gewinne und Verluste.

MfG

Paul (13.04.2016 05:24)
Guten Morgen,
Du möchtest dir wohl die Rosinen aus dem Kuchen picken. Die Krümel sollen wohl die Gläubiger bekommen?

Aber das funktioniert nicht.

Nach dem du das Erbe ausgeschlagen hast, dann hast du in dieser Wohnung nichts mehr verloren.

Noch einen schönen Tag.


Ina (12.04.2016 10:22)
Hallo,
Die Mietkaution ist eine Nachlassforderung. Lehnst du das Erbe ab, was dein gutes Recht ist, dann hast du keinen Anspruch auf die Mietkaution.

Auch die Auflösung Wohnung geht dich nichts an. Letztendlich wird von der Mietkaution, wenn noch etwas vorhanden ist, die Gläubiger bezahlt. Oder es landet im Landesfiskus.

BG

Petra (12.04.2016 09:03)
Hi Roger,
Du hast das Recht, das Erbe auszuschlagen. Dann hast du mit der Wohnungsauflösung absolut nichts mehr zu schaffen. Das Gleiche gilt auch für die Mietkaution und die steht dir nicht zu.

Lieben Gru�


Roger (11.04.2016 09:20)
Hallo,
Wie verh�¤lt sich das. Ich schlage ein Erbe aus und was wird mit der Mietkaution?
Die Wohnung muss ja ger�¤umt werden und der Vermieter ist ja verpflichtet, diese Mietkaution zur�¼ckzuerstatten.

Der verstorbene Angeh�¶rige hat hohe Schulden gemacht und die m�¶chte ich nicht �¼bernehmen.

Vielen Dank f�¼r eure Antworten.

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