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Gibt es eine Absicherung zwecks der Mietkaution?

Holger (02.05.2016 07:31)
Hallo,

Hier schreibt das BGB lediglich vor, in welcher H�¶he der Vermieter die Mietkaution verlangen kann bzw. darf. Diese Mietkaution ist dann getrennt, von seinem Verm�¶gen anzulegen.

��ber die R�¼ckzahlung der Mietkaution steht dort nichts drinn.
BG

Stefan (01.05.2016 09:47)
Hi,

Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben und auch die Zinsen stehen dir zu.

Schaue im Internet nach Mietkaution oder unter BGB.

Gru��

Karin (30.04.2016 06:20)
Guten Morgen,

ich schlage Dir eine Mietkautionsversicherung vor. Bei mir hat sich das schon einige Male bewährt.
Damit gibt es nicht das Risiko, dass die Mietkaution nicht mehr zurückbezahlt wird.

Spreche mit Deinem Vermieter, denn der muss die Art der Kautionszahlung akzeptieren.

Viel Erfolg dafür.

Lars (29.04.2016 08:19)
Hallo Tamara,

Du bekommst die Mietkaution wieder, wenn du immer deine Miete pünktlich und vollständig zahlst. Dann darfst du nach dem Auszug keine Schäden hinterlassen.

Die Mietkaution wird ja auf ein separates Sparkonto angelegt.
LG

Tamara (28.04.2016 10:35)
Hey Community,

Ich ziehe kommende Woche in eine WG. Dabei wird natürlich auch eine Mietkaution fällig.
Jetzt möchte ich mich aber auch absichern.

Wie kann diese Absicherung aussehen, dass ich mit 100 % Sicherheit die Mietkaution wieder bekomme, wenn ich aus der WG ausziehe?

Vielen Dank

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