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Meine Vormieterin meldet sich einfach nicht?

Frank (12.06.2016 06:53)
Guten Morgen,

mache dir keine Sorgen. Nach deinen Angaben ist das alles verjährt. Sie hat keinen Anspruch mehr.

Ich wünsche einen schönen Sonntag.

Bert (11.06.2016 07:13)
Hallo Ullrich

Also wenn die sich die letzten 4 Jahre nicht darum gekümmert hat, dann hat sich das wohl erledigt. Zumal du ja keine Daten von ihr hast.

Es ist doch nicht deine Aufgabe ihren Kautionsanteil über Jahre hinweg zu verwalten.

Das ist meine Meinung dazu.
Gru�

Vera (10.06.2016 10:50)
Guten Tag,

Gehe unbedingt zu einem Anwalt und lass dich umfassend beraten. Der Rechtsschutz zahlt in der Regel die Erstberatung.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

MfG
Vera

Christian (09.06.2016 12:13)
Hey Ullrich,

Es gelten die Verjährungsfristen nach § 195 BGB. Das sind drei Jahre und die Frist ist dann zum 31.12.2015 abgelaufen. Seit dem 01.06.2016 ist das dann verjährt.

So hat deine Vormieterin keinen Anspruch mehr auf die Mietkaution.

Besten Gru�

Katrin (08.06.2016 09:43)
Hallo,
Ich glaube, die Verj�¤hrung tritt nach drei Jahren ein. Dann gibt es keine R�¼ckerstattung der Mietkaution mehr.

Das habe ich gefunden: Az.: 4 T 93/13 LG Oldenburg
Das ist zwar schon l�¤nger her, aber noch aktuell.

Lieben Gru��
Katrin


Ullrich (07.06.2016 11:44)
Hi,

meine Vormieterin ist seit über 4 Jahren aus dem Mietvertrag ausgetreten.

Seitdem hat sie sich nicht mehr gemeldet.
So habe ich den Eindruck gewonnen, die hat kein Interesse mehr an der Mietkaution.

Leider habe ich zu ihr keine Kontaktdaten mehr.

Gibt es eigentlich eine Frist, bis der Anspruch verfällt?
Vielen Dank.

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