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Anfahrtskosten mit der Mietkaution verrechnen?

Michael (13.05.2017 08:59)
Hallo,

Diese Mietkaution ist schon dafür da, dass am Ende des Mietverhältnisses offene Sachen beglichen werden. Das können Mietrückstände sein, aber auch Kosten für Mängelbeseitigung sowie offene Rechnungen.

Du schuldest dem Vermieter etwas und er holt sich das so wieder.

Ich denke, das ist legitim.
VG

Olga (12.05.2017 12:11)
Hi zusammen,

Ich sehe diese Sache sehr kritisch. Der Hauseigentümer möchte Rauchmelder installieren lassen. Das ist an sich eine gute Sache. Das er aber die Termine nicht den Mietern bekannt gibt, das finde ich nicht gut.

Ich denke auch, die gesonderte Anfahrt kann er nicht in Rechnung stellen.

Lieben Gruß


Hans-Georg (11.05.2017 11:40)

Für mich ist hier die Sache eindeutig. Die Termine wurden mit dem Mieter nicht abgesprochen und so trägt der Vermieter das Risiko. So muss er auch die Anfahrtskosten tragen.

Auch können keine Termine so einfach auf dem Mieter aufgedrückt werden.


Gina (10.05.2017 08:16)
Servus,

Eine ordentliche Rechnung muss ausgestellt werden. Dort muss der Mehraufwand von diesem extra Termin aufgelistet werden.

Ich finde, das Okay, das diese Anfahrtskosten dir berechnet werden. Das ist doch für diese Firma ein erneuter Aufwand und der kostet Geld.
Wenn dir das nicht gefällt, dann kannst du ja einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Aber der wird gewiss teurer.

LG

Helmuth (09.05.2017 07:51)
Hi Richard,

Das ist schon schwierig alle Mieter unter einem Hut zu bekommen. An diesen Terminen konntest du nicht und so musstest du selbst aktiv werden.

Ab jetzt die Anfahrtskosten jetzt berechtigt sind, das kann ich aus der Ferne nicht einschätzen.

Auf alle Fälle hätte es dafür eine Rechnung geben müssen. Das einfach von der Mietkaution abziehen, das ist nicht rechtens.

Viele Grüße

Richard (08.05.2017 09:56)
Hallo,
Im letzten Jahr gab es drei Termine für die Installation von Rauchwarnmeldern. Jedoch diese Termine wurden mit den Mietern nicht abgesprochen.
An diesen drei Terminen war ich nicht vor Ort.

Jetzt erhielt ich von der Hausverwaltung einen Brief und ich soll mich mit der Firma in Verbindung setzen. Hier soll ein neuer Termin vereinbart werden. Jedoch gab es keine Aussage über die Anfahrtskosten.

Das klappte alles und der Termin funktionierte. Jetzt bin ich aus der Wohnung ausgezogen und erhielt die Mietkaution zurück. Mit Erstaunen stellte ich fest, dass von meiner Mietkaution, die Anfahrtskosten dieser Firma abgezogen wurde.

Ist das rechtens?

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