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Habe Fragen zum Mietrecht und Mietkautionsabrechnung?

Frank (19.06.2017 09:31)
Hallo zusammen,

Der Vermieter muss vor der Reparatur den Mieter fragen, ob das ausgeführt werden kann.
Außer es ist Gefahr im Verzuge, was hier nicht der Fall ist.

Ohne diese Information bleibt er auf den Kosten sitzen.
Ich finde diese Zinsen schon okay, mehr ist bei der jetzigen Lage nicht zu erwarten.

Viele Grüsse


Sieglinde (18.06.2017 05:06)
Guten Morgen,

Auf keinen Fall diese Rechnung bezahlen. Das muss der Eigentümer dieser Wohnung bezahlen, denn das ist ein Erhaltungsaufwand.

Aber mit der Einbehaltung der Mietkaution, das ist ein anderes Thema. Diese kann er bis zu 6 Monaten zurückbehalten.

Auch mit den Zinsen hat jeder Mieter das Recht die Zinsentwicklung einzusehen. Das mus er offen legen.

LG

Thorsten (17.06.2017 09:04)
Hi Silvia,

Lehne diesen Versuch ab und verweise auf das mängelfreie Übernahmeprotokoll.


Mache das schriftlich und verlange zugleich den Nachweis der aufgelaufenen Zinsen.
Das kann der Kontoauszug oder Ähnliches sein.

Viele Grüsse


Silvia (16.06.2017 08:06)
Hallo Michael,

Vielen Dank für deine Antwort. Diese Reparatur der WC-Spüle erfolgte in meiner Mietzeit, jedoch in meiner Abwesenheit. Auch wurde ich nicht über die Kosten informiert. Das war auch nicht mein Verschulden.

So eine Klausel über solche Kleinreparaturen gibt es in meinem Mietvertrag nicht.

LG

Michael (15.06.2017 11:12)

Hi Silvia,

Also während deiner Mietzeit wurde die WC-Spüle repariert. Diese Kosten musst du tragen, wenn es dein Verschulden war, dass diese Reparatur erforderlich war.

Oder es fällt unter die Kleinreparaturregelung, jedoch dazu gibt es keine Angaben.
BG

Silvia (14.06.2017 08:28)
Hallo,

Ich habe meine alte Wohnung gekündigt und es fand auch eine Übergabe statt.
In dem Protokoll ist enthalten, dass es keine Mängel gibt.

Jetzt bekomme ich die Abrechnung der Mietkaution und die finde ich merkwürdig.

Einbehalten wurden 100 Euro für die NK und das finde ich noch okay.

Aber was mich aufstößt, ist der Abzug von 110,00 Euro für eine Reparatur der WC-Spüle.
Darin sind auch die 10,00 Euro enthalten die Anfahrtskosten der Firma.

Diese Reparatur fand schon 6 Monate statt. Es war vom Vermieter nie die Rede, dass es von meiner Mietkaution zu bezahlen ist.

Das zweite sind die Zinsen und hier ist bei einer Mietkaution von 900,00 Euro nur ein Zinsbetrag von 14,00 Euro enthalten. Das müsste nach meiner Berechnung etwa 50,00 Euro sein nach 6 Jahren Mietzeit.
Auch eine Zinsentwicklung ist nicht zu erkennen.

Habe ich nicht ein Recht darauf?

Vielen Dank für die Mithilfe.









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