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Probleme mit dem Vermieter, wer kann helfen?

Franziska (04.08.2017 10:53)
Grüezi,

Eine Mietzahlung ist keine Mietkaution. Das darf dieser Vermieter nicht behalten.
Also heute noch zur Bank gehen und sich die zu viel bezahlte Miete zu rückbuchen lassen.

So kann die Bank das veranlassen.


Viele Grüsse
Franziska

Paul (03.08.2017 11:35)
Hallo,

Ich sehe nur zwei Optionen. Gibt es Schäden, dann muss der Vermieter dem Mieter einräumen, diese auch zu beseitigen. Dafür muss er eine Frist geben.

Jedoch das hat der Vermieter versäumt. So hat er keine Chance auch eine Nachzahlung.
Er wird vor jedem Gericht scheitern.

Gruss

Cornelia (02.08.2017 10:32)
Ich habe immer nach dem Auszug aus der Wohnung ein Übergabeprotokoll erhalten. Das Gleiche auch der Vermieter. Darin werden die Mängel eingetragen. Sind keine Mängel vorhanden, dann gibt es keinen Eintrag.

Er kann aber nicht einfach die Miete einbehalten und das finde ich schon komisch. So vermute ich, dass du ohne anwaltlichen Beistand hier nicht weiter kommst.

Lieben Gruß
Cornelia


Frank (01.08.2017 06:03)

Hallo Sandra,


Diese Ansprüche des Vermieters einfach entgegnen. Dieser Vermieter hatte diese Mietkaution zurückgegeben. Damit hat er bestätigt, dass alles Okay ist und keine Mängel vorhanden sind.
Seine jetzige Handlungsweise ist total falsch.


Hannelore (31.07.2017 10:02)


Wurden diese Mängel nicht nach der Rückgabe der Wohnung bemängelt, denn kann das nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden. Zumal ja die Mietkaution schon zurückgezahlt wurde.


Auch wurde die Mietkaution vereinbart und festgelegt. Das kann jetzt der Vermieter nicht erhöhen.


Das Geld zurückfordern mit Fristsetzung.

Nicole (30.07.2017 05:11)
Guten Morgen,

Also meine Mietzahlung ist ja klar definiert und hier ist der Verwendungszweck auch entscheidend. Ist das klar deklariert, dann kann der Vermieter dieses Geld nicht zweckentfremden.

Schicke eine Aufforderung an dem Vermieter, er muss das Geld unverzüglich zurückzahlen. Wenn das nicht funktioniert, dann einen Anwalt einschalten.

Viele Grüsse
Nicole

Thomas (29.07.2017 08:32)
Hi Sandra,

Wichtig ist, was im Abnahmeprotokoll steht. Sind dort keine Mängel aufgelistet, dann hat der Vermieter schlechte Karten etwas zu bekommen.

Er kann jetzt keine Verrechnung vornehmen. Schon überhaupt nicht von der Miete.
BG

Sandra (28.07.2017 12:41)
Hallo Leute,
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und ich habe auch meine Mietkaution erhalten.
Eigentlich lief das alles gut.
Jetzt habe ich aber durch meine Dusligkeit vergessen, denn Dauerauftrag bei der Bank zu beenden.
So ist diese Miete noch auf das Konto des Vermieters eingegangen.
Ich habe den Vermieter aufgefordert, dieses Geld zurückzuzahlen.

Jedoch er verweigert das. Angeblich hat er Mängel in dieser Wohnung gefunden.

Darf das der Vermieter?
Vielen Dank für die Hilfe.


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