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Mietkaution bei Privatinsolvenz?

Ursula (24.12.2017 06:59)
Guten Morgen,

Die Gläubiger betrügen, das ist doch nicht gescheit. Das geht voll nach hinten los.

Also dieses Risiko auf keinen Fall eingehen.

Viele Grüße und ein Frohes Weihnachtsfest,
Ursula

Anton (23.12.2017 13:11)
Servus,


Auf keinen Fall so machen, denn das gefährdet die Restschuldbefreiung. Gerade wenn die Inos in den letzten Jahren ist, dann ist das zu gefährlich. Das kann auch in der Insolvenzverordnung nach gelesen werden.


BG


Irina (22.12.2017 11:33)
Ich finde diese Gedanken von deinem Kollegen nicht okay. Der Kollege hat Schulden gemacht, wie auch immer und jetzt sucht er Wege, um damit raus zu kommen. Schlimmer ist noch, er möchte diese Schulden nicht bezahlen.

Das kann ich nicht akzeptieren.


Norbert (21.12.2017 13:21)
Hi Rudi,

Das was dein Kollege vor hat, das geht nicht. Es hätten die Kinder erben müssen, nicht dein Kollege.
Es ist nun einmal so, wer Schulden macht, der muss auch dafür einstehen.


Viele Grüsse


Johanna (20.12.2017 08:57)
Was du hier vor hast, das ist ja ein Betrug an die Gläubiger. Das in meinen Augen eine Straftat.


Auch moralisch ist das verwerflich. So stelle dir doch vor, auch du bist ein Schuldner, dann sieht das ganz anders aus.


Holger (19.12.2017 11:36)
Servus,

Also auf alle Fälle angeben. Diese Erbschaft und auch die Mietkaution werden zur Tilgung eingesetzt. Wird etwas verschenkt, dann muss das angegeben werden. Wenn nicht, dann ist die Restschuldbefreiung gefährdet.

MfG


Franziska (18.12.2017 11:21)
So denke ich, dass kein weiter verschenkt werden. Jetzt kommt ein großes ABER:

Alle Forderungen der Privatinsolvenz müssen erfüllt werden. Das ist Fakt. Wird das nicht bedient, dann kann diese Schenkung als Betrug gelten. Die Folge ist, diese Privatinsolvenz wird zurück genommen.


Noch ein Hinweis: Wir könne hier keine Rechtsberatung geben, dass können nur Anwälte.


Bettina (17.12.2017 07:25)
Guten Morgen.

Bei einer Privatinsolvenz müssen alle Vermögenswerte angegeben werden. Dazu gehört auch die Mietkaution. Diese wird dann unter Insolvenzbeschlag gestellt. Das bedeutet, der Insolvenzverwalter bekommt diese Mietkaution.


Lieben Gruß und noch einen schönen 3. Advent.

Frank (16.12.2017 11:59)
Die Mietkaution kann ja mit zum Erbe gehören. Es kommt auch auf die Höhe des Erbes an. Ist es eine große Erbschaft so können ja auch die Schulden und die Kosten des Insolvenzverwalters beglichen werden. Dann ist ja alles erledigt.

Martina (15.12.2017 09:27)
Hi,

Dieser Erbe muss sich in der Wohlverhaltensphase befinden. War das zum Zeitpunkt des Erbfall so, dann geht die Hälfte der Erbschaft in die Insolvenzmasse. Das übernimmt dann der Treuhänder. Jedoch vor der Wohlverhaltensphase geht die ganze Erbschaft komplett in die Insolvenzmasse.


Das mit der Mietkaution ist ein weiteres Thema.
Lieben Gruß
Martina


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