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Gibt es eine Alternative zur Mietkaution?

Rene (28.12.2017 12:27)
Servus Renate

Wenn du die 3 Raten der Mietkaution auch nicht bezahlen kannst, dann einfach den Vermieter sprechen. Es kann alles vereinbart werden, aber der Vermieter muss zustimmen.
Dann lege die letzten Gehaltsbescheinigungen vor und so sieht er, dass du ausreichendes Einkommen hast.
Das hat bei mir schon einmal gut funktioniert.

Viel Erfolg und viele Grüße.

Petra (28.12.2017 10:19)
Genau, das im § 551 Abs. 2 BGB geregelt. Davon kann der Mieter Gebrauch machen. Auch wenn das manchem Vermieter nicht gefällt. Jedoch, der Mieter kann die Mietkaution in drei Raten zahlen.

Albert (28.12.2017 09:05)
Hallo.


Nach geltenden Recht bist du als Mieter berechtigt diese vereinbarte Mietkaution in 3 Raten zu zahlen.
So ist die 1. Rate bei Mietbeginn zu zahlen. Die beiden Folgeraten dann in den kommenden beiden Monaten. Dann muss diese bis zum 3. Werktag auf dem Konto beim Vermieter eingehen.

Sollte im Mietvertrag etwas anderes stehen, so gilt diese Klausel nicht.


Besten Gruß
Albert.

Renate (25.12.2017 11:33)
Hi,

Im Januar ziehe ich in meine neue Wohnung ein. Die Mietkaution von der alten Wohnung bekomme ich noch nicht. Jetzt hatte ich in diesen Monat einige Ausgaben. So habe ich das Geld für die neue Mietkaution noch nicht zusammen.
Kann ich diese Mietkaution, in mehreren Raten zahlen?


Vielen Dank.
Renate

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