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Wie komme ich als neuer Eigentümer an die Mietkaution?

Thorsten (05.01.2018 12:34)
Servus
,
Ich vermute einmal, das geht nicht ohne Anwalt und Gericht. So wird der Vorbesitzer, das nicht freiwillig heraus rücken. So denke, eine Beratung bei einem Anwalt ist erforderlich.

Der soll auch schauen, ob es einen Sinn macht einen Prozess an zustreben. Vielleicht kostet so ein Prozess mehr, es es die Mietkaution ist.

Viele Grüße


Stefan (04.01.2018 09:22)
Wenn das im Vertrag so fest gelegt wurde, dass du auch die Mietkaution bekommst, dann setze dem Vorbesitzer eine Frist. Das auf alle Fälle schriftlich und mit Rückantwort. Bis zum Ende dieser Frist, muss die Mietkaution bei dir eingegangen sein.

Funktioniert das nicht, dann einen Anwalt mit dieser Sache beauftragen.


Helga (03.01.2018 12:25)
Hallo Christian,


Ich an ihrer Stelle würde erst einmal die Zustimmung des Mieters einholen. Dann muss die Mietkaution auf sie übertragen werden. So sind Sie der rechtmäßige Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.

Viele Grüße
Helga

Rita (02.01.2018 07:09)
Es gibt auch im Internet solche Vordrucke. Bitte schaue mal unter promietrecht. So gibt es dort auch einen Vordruck: Übertragung der Mietkaution an neuen Vermieter. Das kannst du dann nutzen.


Oder du gehst zu einem örtlichen Mieter- oder Hausbesitzerverein. Dort gibt es auch Hilfe.



Roland (02.01.2018 04:55)
Guten Morgen,

Also bevor es zum Anwalt geht, dann erst einmal eine Vorstufe wählen.

So im Internet schauen und hier gibt es ja einige Hinweise, was passiert mit der Mietkaution bei Eigentümerwechsel. So muss auch im Notarvertrag die Übertragung der Mietkaution enthalten ein.
BG

Sabine (31.12.2017 11:29)
Ja, das Problem kenne ich auch. Eines ist klar, der Alteigentümer hat das Eigentum an dieser Wohnung verloren.

Somit hat er auch kein Recht mehr auf diese Mietkaution. Wenn dieser sich quer stellen sollte, dann ist das der Tatbestand einer Unterschlagung. Das kann dann ein Fall für den Staatsanwalt sein.


Lothar (31.12.2017 10:39)
Hallo Christian,

So habe ich immer den Alteigentümer angeschrieben und diesen gebeten, die Mietkaution auf das Konto zu überweisen. Das hat gut funktioniert.


Besten Gruß und einen Guten Rutsch.

Christian (29.12.2017 08:45)
Guten Morgen,

ich habe eine Immobilie ersteigert. Darin ist eine Einliegerwohnung enthalten, die vermietet ist.
Die Mietkaution hat die Mieterin an den vorherigen Eigentümer gezahlt. Was ich weiß, wurde diese Mietkaution auf ein Sperrkonto eingezahlt.

Wie komme ich an diese Mietkaution?
Gibt es Fristen zu beachten.

Vielen Dank
MfG

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