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Mietkaution anders im Mietvertrag festgehalten

Bernhard (13.02.2018 11:14)
Also der Vermieter muss diese Mietkaution auf ein Sparbuch anlegen. Das macht nicht der Mieter. Das muss auch getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen. Dazu kommen noch die Zinsen und darauf gibt es einen Anspruch.

Laura (13.02.2018 07:38)
Servus,
Ich meine, wie du diese Mietkaution bezahlst, das ist doch egal. Es ist wichtig, dass diese bezahlt wird.

So ist es für mich wichtiger, dass es eine Quittung vom Vermieter gibt. Das ist der Nachweis, dass auch die Mietkaution bezahlt wurde.

Ich musste bei meinem Vermieter hinter her rennen, bevor ich diese bekam.
VG

Detlef (12.02.2018 10:25)
Zur Klarstellung, bei einem Mietkautionskonto legt das der Mieter an und ist auch der Eigentümer.
Dann wird das Konto an dem Vermieter verpfändet. Das erfolgt durch die Verpfändungsurkunde.


Der Vorteil für den Vermieter ist, dieses Geld bleibt sein Eigentum. Es wird auch keine Kapitalsertragsteuer auf die Zinsen gezahlt. Die Ratenzahlung bleibt unberührt.


Ingrid (11.02.2018 09:08)
Hallo Victor,

Ich denke, du hast alles richtig gemacht. Du zahlst die 3 Raten der Mietkaution an deinen Vermieter.
Er zahlt dann die Summe auf ein Kautionssparbuch ein. Diese Verpfändungserklärung sichert die Einlage als Treuhandfeld. So kommt kein anderer an das Geld.
BG

Victor (10.02.2018 07:09)
Hi,
Die Mietkaution soll ich laut Mietvertrag als Sparbuch anlegen. Jetzt habe ich das in 3 Raten bezahlt.
Jetzt steht weiter im Mietvertrag, dass ich das Verpfänden soll. Das habe ich auch gemacht.
So bin ich im Januar 2018 eingezogen und ich habe schon 2 Raten der Mietkaution eingezahlt.
Jedoch vom Vermieter, habe ich noch nichts gehört, ob das eingegangen ist.

Kann ich Ärger bekommen??

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