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Der Hauptmieter zahlt die Mietkaution nicht zurück

Renate (12.03.2018 11:35)
Hallo.

Mache einen Teil der Mietkaution geltend. So mache das schriftlich mit einem Einwurfeinschreiben. Gebe dort eine Frist von 10 Tagen an. Dort schreibe dort mit rein, dass die Restkaution nach der Abrechnung der Betriebskosten sofort erfolgen hat.

Wird diese Frist nicht eingehalten, dann kündige gleich einen Mahnbescheid an.

Besten Gruß

Lutz (11.03.2018 12:20)
Bei deinem Auszug gibt es eh nicht die volle Mietkaution. Erst werden die Nebenkosten abgerechnet und dann gibt es das Geld zurück. Mit Zinsen, das ist eh nicht viel.

Zu seinen Vorwürfen kann ich nichts schreiben. Ich weiß nicht, ob das was dran ist.

Lutz

Nadine (10.03.2018 06:42)
Hallo Natascha,

Dann ist ja deine Miete mehr als 600,00 Euro als Untermieterin, das ist ja heftig.
Das mit dem Putzen, das kann er sich schminken und das zieht nicht.

Für deine Mietkaution bekommst du auch Zinsen und das nicht vergessen.
Lieben Gruß

Andreas (09.03.2018 12:08)
Hi,

Dieses „Putzen“ ist ein Privatvergnügens des Hauptmieters.
Mit der Mitkaution gilt folgendes:

Es gilt ein Zurückhaltungsrecht bis zu 6 Monaten. Das sind eventuelle Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Jedoch er darf nur das 3-5 fache der Nebenkostenvorauszahlung einbehalten.
Das ist für die Nebenkostenabrechnung.

BG

Siggi (08.03.2018 10:35)
Nein, das geht nicht, wegen dem Putzen darf er nichts verlangen. Das hätte er vorher regeln müssen. Das kann eine WG Ordnung sein oder auch in der Hausordnung. Jetzt wirft er dir eine Fehlverhalten vor, das hätte eine Abmahnung nach sich ziehen können. Das geht nicht mehr.

Wegen der Nebenkostenabrechnung kann er einen Teil der Mietkaution noch zurück behalten. Aber keine 900 Euro.

Angelika (07.03.2018 09:25)
Servus Natascha,

Dein Hauptmieter liegt vollkommen falsch, denn diese Mietkaution ist nicht dazu da, eine Putzfrau zu bezahlen. Hier liegt er vollkommen falsch.


Hast du noch eine Quittung von deiner Mietkaution? Dann zeige im das und nenne im eine Frist, bis wann deine Mietkaution zurück gezahlt werden muss.


Viel Erfolg
Angelika

Natascha (06.03.2018 11:45)
Hallo,

Mein Verhältnis zu dem Hauptmieter ist sehr schlecht geworden. Jetzt möchte ich in zwei Wochen ausziehen und ich möchte natürlich mein Mietkaution von 1,800 Euro zurück haben. Jedoch er möchte mir nur 900 Euro zurückzahlen.

Seine Begründung ist absurd, er meinte, dass ich nie geputzt habe. Das wären jetzt seine Arbeitsstunden.
Er ist sehr pinglig, aber eine Putzfrequenz wurde nichts schriftliches vereinbart.


Vom Mietrecht habe ich wenig Ahnung. Was kann ich jetzt machen?
Vielen Dank.

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