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Neue Küche versaut

Ilse (13.05.2013 09:53)
Hallo,
Ist der Schaden durch die falsche Reinigung entstanden, dann muss der ehemalige Mieter darauf aufkommen. Ich Würde aber einen Sachverständigen hinzufügen, um sicher zu gehen. Die Verrechnung kann dann mit der Mietkaution erfolgen.
LG

Rene (13.05.2013 07:58)
Zunächst mal hättest du mit dem Mieter eine Wohnungsübergabe vereinbaren müssen. Dabei ein Mängelprotokoll anfertigen lassen eventuell mit Fotos zum Beweis. Diese Fotos kannst du jetzt noch machen. Ich denke die Mietkaution kann einbehalten werden zur Beseitigung der verursachten Mängel.

Ruth (11.05.2013 06:47)
Hallo,
So einfach geht das nicht. Zuerst müssen sie dem Mieter auf diesen Mangel aufmerksam machen. Dann eine Frist setzen zur Beseitigung. Verstreicht die Frist ohne das sich der Mieter meldet, dann eine Nachfrist setzen. Erfolgt nach der 2. Fristsetzung nichts, dann mit der Mietkaution verrechnen.
So sind sie auf den sicheren Weg,
Viel Erfolg und BG


Michael (09.05.2013 06:46)
Guten Morgen,
Ich habe meine Eigentumswohnung befristet vermietet. Vor dem Einzug habe ich eine neue Küche einbauen lassen. Der Mieter ist jetzt nach einem Jahr ausgezogen. Bei der Übergabe hat mich fast der Schlag getroffen, denn diese wunderschöne Küche ist vollkommen versaut. Dieser Mieter hat sämtliche Fronten der Küche mit einem Stahlschwamm bearbeitet und es ist alles zerkratzt.

Jetzt fordere ich Schadenersatz bzw. werde die Mietkaution einbehalten. Noch habe ich vom Küchenbauer noch keine Rückmeldung erhalten, wie teuer der Schaden wird.

Kann ich so verfahren? Danke für die Infos.



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