Startseite | Impressum | Datenschutz

Liebe Forenuser, wegen zuviel SPAM pausiert das Forum bis auf Weiteres.

Antwort schreiben  Neues Thema erstellen  Zurück zur Übersicht

Heizungsreparatur von der Mietkaution?

Renate (15.11.2012 23:24)
Widerspreche dem schriftlich und setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Rückzahlung der Kaution. Berufe dich auf das mängelfreie Übergabeprotokoll. Ansonsten mit einem Fachanwalt einklagen.

Ingo (15.11.2012 05:41)
Klarer Fall, die Heizungsreparatur ist Sache des Vermieters. Die Kaution hat nichts damit zu tun, es sei denn, es ist ausdrücklich vertraglich anders festgelegt. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist.


Rolf (13.11.2012 07:03)
Hallo Andreas,
Die Reparatur der Heizung ist allein Sache des Vermieters und darf nicht von deiner Mietkaution bezahlt werden. Die Kosten des Betriebes der Heizungsanlage werden über die Betriebskosten umgelegt, sind also damit bezahlt. Der Einbehalt der Kaution für die Reparaturkosten ist nicht zulässig. Ich würde das schriftlich bei dem Vermieter anzeigen.

Andreas (12.11.2012 23:48)
Hi,

Wir sind zum 01.09.2012 aus der Wohnung ausgezogen. Es gab bei der Übergabe mit dem Vermieter absolut keine Probleme. Jedoch bekam ich noch nicht meine eingezahlte Mietkaution zurück. Ich rief den Vermieter an und er erklärte mir, er behalte meine Mietkaution ein aufgrund von Reparaturkosten der Heizung. Die Warmwasserversorgung läuft über die Heizung und der Vermieter hätte das doch bemerken müssen. Auch wurde die Wohnung sofort wieder vermietet. Bei der Übergabe gab es auch keinen Mangel. Jetzt meine Frage: Darf der Vermieter meine Mietkaution einbehalten?

Vielen Dank im voraus für die Antworten

Anbieter Mietkaution vergleichen