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Rechnung nach dem Auszug des Mieters
![]() | Silvia (04.11.2013 11:01) Hi, Eindeutig, diese Kosten muss der Vermieter tragen. Es gibt kein Übergabeprotokoll, also auch keine Mängel. Du hast doch bestimmt eine Haftpflichtversicherung. Die muss doch für den Schaden aufkommen, dann ist die Sache vom Tisch. MfG |
![]() | Roland (04.11.2013 09:10) Hallo, Für mich ist der Knackpunkt die fehlende Übergabe der Wohnung. Dazu gibt es kein Übergabeprotokoll, also alles Mängel auf Seiten des Vermieters. Der Mieter wird auf die Mietkaution bestehen und diese kann du nicht verweigern. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, den verlierst du garantiert. BG |
![]() | Ilona (04.11.2013 07:27) Ich sehe das Problem anders, was ist, wenn die Rohrverstopfung nur durch das übliche erfolgte. Also durch Haare nach dem Duschen. Vielleicht ist auch nur aus Versehen eine Plastikkappe in den Ausguss gefallen. Die Hebeanlage wird auch nicht nur für eine Wohnung sein. Hier ist noch lange nichts bewiesen, dass der vorherige Mieter der Übeltäter ist. Noch einen schönen Tag. |
![]() | Jens (04.11.2013 00:06) Hallo, Du musst nachweisen, dass er für diese Verstopfung verantwortlich ist. Er wird das natürlich verneinen. Dann steht Aussage gegen Aussage. Das wird jetzt im nachhinein schwierig. Viel Glück dabei |
![]() | Gerd (03.11.2013 06:02) Hier kann nur der Fachanwalt helfen, denn die Kiste ist doch ziemlich verfahren. Ob er dir aber wirklich helfen kann, das steht in den Sternen. |
![]() | Helga (02.11.2013 11:09) Hi Manfred, In erster Linie hättest du ein Gespräch mit deinem Ex Mieter suchen müssen. Du als Vermieter musst nachweisen, dass der Mieter die Schuld hat, an dieser Misere trägt. Jetzt wird das Ganze dadurch erschwert. BG |
![]() | Manfred (02.11.2013 06:48) Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Ehemaligen Mieter. Leider fand keine ordentliche Übergabe statt. Wir hatten einen Termin vereinbart aber unser Mieter ist nicht erschienen. So haben wir dann ein Telefonat geführt und das war alles. Unsere vermietete Wohnung besitzt eine Hebeanlage. Als ich dann in diese Wohnung ging, hörte ich ein merkwürdiges Geräusch der Hebeanlage. Ich habe das reparieren lassen und die Firma stellte mir 2 Rechnungen aus. Eine über 140 Euro für die Abflussreinigung und 60 Euro für die Reinigung des Dachabflusses. Der Handwerker meinte, ich werde wohl die Hebeanlage auswechseln lassen müssen. Es befanden sich einige Plastikteile im Abfluss. Diese Rechnungen werde ich nun als Betriebskosten von der Mietkaution absetzen. Auch habe ich vor seinem Einzug eine Reinigung vornehmen lassen und alles war frei und sauber. Ich trage also keine Schuld und jetzt muss ich wissen, wie sieht es damit rechtlich aus? Vielen Dank für eure Infos |