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Mietkaution bei einem Gewerbemietvertrag
Thomas (01.12.2013 08:30) Hi Renate, Der Vertrag ist entscheidend und das gilt. Also steht ihnen die Kaution aus dem alten Vertrag zu. Einfach abwägen, ob die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll erscheint, wenn der Vermieter anderer Auffassung ist. Alles Gute |
Renate (30.11.2013 07:44) Hallo, Ich habe im Januar einen Gewerbemietvertrag über eine Saison abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft von Januar bis November. Ich habe damals 8.000 Euro bezahlt. Diese wollte er mir der Vermieter Ende November zurückzahlen. Jetzt habe ich aber einen neuen Gewerbemietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen und dieser beginnt am 01.12.2013. In diesem neuen Gewerbemietvertrag steht aber nichts von einer Kaution drin. Kann ich jetzt meine Kaution zurückverlangen? Vielen Dank für die Hinweise. |