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Rückzahlung der Mietkaution

Rita (05.03.2014 05:34)
Guten Morgen,

Das geht nur über die Hauptmieter, denn diese sind die Vertragspartner des Vermieters. Am besten du suchst dir einen Anwalt aus oder gehst zu einem Mieterbund, denn die können dir deine Frage bestimmt beantworten.

LG


Bernd (04.03.2014 08:48)
Das geht nur an die Hauptmieter und die müssen doch in der Lage sein ein Konto zu nennen. Noch besser beide geben ihr Konto an und der Vermieter überweist dann jeweils 50 Prozent der Mietkaution.

Ingrid (03.03.2014 07:20)
Hi Wolfram,

Das glaube ich nicht, dass sich der Vermieter darauf einlässt. Er wird sich hüten, diese Mietkaution an eine falsche Person zu überweisen. Irrt er sich, dann muss er den Betrag noch einmal auszahlen.

BG


Wolfram (02.03.2014 08:17)
Hallo liebe Community,

Es wurde eine Wohngemeinschaft von zwei Personen gegründet. Die Mietkaution wurde von einer dritten Person bezahlt. Die Wohngemeinschaft wurde aufgelöst.

Jetzt geht es um die Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter benötigt das Einverständnis der Hauptmieter und ein Konto, wo die Mietkaution eingezahlt werden soll. Jedoch es gibt keine Einigung mit diesen Hauptmietern.

Jetzt meine Frage: Kann der Vermieter nicht die Mietkaution auf das Konto des Kautionsstellers überweisen?

Ich bin gespannt auf die Antworten.

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