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Seit einem Jahr warte ich auf die Mietkaution

Judith (01.12.2014 03:59)
Hi Lothar,
Vielen Dank für deinen Hinweis. So bin ich etwas beruhigter und sehe das Ganze etwas gelassener. Ich bin zwar nicht der Typ, der sein Recht vor dem Gericht sucht, aber hier geht es wohl nicht anders.
Lieben Gruß


Lothar (30.11.2014 10:13)
Hallo Judith,
Dein RA hat dich richtig beraten. Diese Abrechnung vom Vermieter war verfristet und deshalb brauchtest du diese nicht beglichen.

Es besteht also keinen Grund deine Mietkaution nicht zurück zuzahlen. Du gewinnst diesen Prozess.

Viel Erfolg


Judith (29.11.2014 01:07)
Vielen Dank für eure Unterstützung. Ich habe mir noch einmal die Unterlagen angeschaut. Die Nebenkostenabrechnung von 2012 kam bei mir erst im Januar 2014 ein. Wie ich das mitbekomme, ist das nicht rechtens. Jetzt warten wir auch schon länger als 14 Monate auf die Kaution.
Ich muss deshalb meinen Anwalt konsultieren, wie das weiter geht.

Gerhard (27.11.2014 11:00)
Hallo,

Die Daten müssen noch einmal überprüft werden. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 ist im Januar 2013 fristgerecht. Diese muss dann auch beglichen werden. Ist das jedoch erst im Januar 2014 erfolgt, dann wäre diese verfristet. Dann müssen die Nachzahlungen nicht geleistet werden.

Was soll den vor Gericht erreicht werden? Die Rückgabe der Kaution oder die Zahlungsschuld?

Viele Grüße


Anja (26.11.2014 00:18)
Hi,

Ich weiß nicht so recht, dass dein Anwalt oder du einiges durcheinanderbringst?

Diese Abrechnung ist doch fristgerecht eingegangen und muss deshalb auch bezahlt werden. Das bedeutet aber auch immer, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Ist das noch nicht bezahlt, so kann der Vermieter ein Teil der Mietkaution einbehalten. So will es das Gesetz.
BG

Judith (24.11.2014 13:59)
Hallo Paul.
Sorry, das habe ich ganz vergessen, meine Daten mitzusenden. Im Januar 2014 bekamen wir die Nebenkostenabrechnung von 2012.

Meine Frage bezog sich auf die Mietkaution, auf die ich schon fast 14 Monate warte.
Vielen Dank

Paul (24.11.2014 09:38)
Hi Judith,

Für eine genaue Antwort deiner Frage sind noch einige Daten wichtig.
Der Vermieter schickt dir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012. Diese ist bis zum 31.12.2013 fällig. Kam diese fristgerecht, dann musst du auch das bezahlen.

Aber wie schon bemerkt, mir fehlen einige Daten von Dir.
MfG


Judith (23.11.2014 03:44)
Guten Morgen,
Ich bin etwas verzweifelt und habe dadurch auch schlaflose Nächte. Ich bin vor einem Jahr aus der Wohnung ausgezogen. Das Haus stand unter Zwangsverwaltung, der Vermieter hatte Zahlungsschwierigkeiten.

Wir erhielten im Jahr 2013 die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres. Auf Anraten unseres Anwaltes haben wir das aber nicht bezahlt. Jetzt bekommen wir aber nicht unsere Mietkaution zurück.

Bevor der Anwalt vor Gericht geht, wollte ich einmal eure Meinungen hören.

Vielen Dank.

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