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Mein Bekannter ist verstorben, was wird aus meiner Mietkaution?

Frank (16.01.2015 14:13)
Hallo Elvira,
Von mir auch ein herzliches Beileid.
Diese Kaution fällt ebenfalls in die Erbmasse. Ob das aus Nachweis ausreicht, das kann ich nicht beurteilen. Hier musst du natürlich einen Notar fragen, die kennen sich doch aus. Aber die volle Kaution bekommst du eh nicht zurück. Der Vermieter musste ja einige Forderungen begleichen.

Ich wünsche Dir aber viel Erfolg.


Rita (15.01.2015 23:54)
Hi,
Mit einem Schuldschein kann du dich bei dem Nachlassverwalter wenden. Hast du keinen, dann wirst du wohl leer ausgehen. Der Vermieter schuldet dir nichts, denn du hast ja nichts Schriftliches in der Hand.

Lieben Gruß

Horst (14.01.2015 07:15)
Servus,
Hier sind die Erben gefragt und die kümmern sich ja um den Nachlass. Dazu gehört auch die Wohnungsauflösung. Erfolgt das alles ordnungsgemäß, dann wird auch die Mietkaution an die Erben ausgezahlt. Erfahren die, dass dieses Geld von dir ist und nur vorgestreckt wurde, dann werden die es wohl zurückgeben. Das ist meine Vermutung.

Der Vermieter hat damit nichts, zu schaffen.

Alles Gute


Elvira (13.01.2015 10:03)
Hallo John,
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich besitze einen Überweisungsträger mit der Geldsumme und dem Vermerk Kaution. Das habe ich aufgehoben.

Würde das ausreichen, was meint ihr?


John (12.01.2015 11:17)
Hi Elvira,
Mein Beileid.

Das wird natürlich schwierig mit der Mietkaution, denn dein verstorbener Bekannter ist der Vertragspartner. Was ihr da beide ausgemacht habt, das ist nicht sein Problem.

Das Geld wirst du wahrscheinlich abhaken können. Eine andere Variante sind die Erben. Die können das aber ausgeschlagen haben, wenn es nur Schulden sind. Trete doch einfach mit denen in Kontrakt und bitte sie, ob sie dir das Geld wiedergeben. Fragen kostet ja nichts.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Elvira (12.01.2015 06:51)
Hallo Leute,
Ich habe ein Problem. Ich habe meinen Bekannten vor einem Jahr die 600 Euro für die Mietkaution vorgestreckt. Jetzt ist aber dieser plötzlich verstorben und ich wollte meine Mietkaution wiederhaben.

Jedoch der Vermieter stellt sich quer und verweigert mir das.

Habe ich Chancen mein Geld wieder zu sehen?
Was meint Ihr?

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