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Mietkaution bei Wohnungsgenossenschaft?
Suse (05.03.2013 07:44) Hi Anton, Die aktuelle Rechtsprechung sieht das aber anders wie du. Die Geschäftsanteile sind jedoch nicht vorgesehen zur Sicherung der mietrechtlichen Ansprüche der Genossenschaft. Auch widerspricht das dem § 551 Abs. 1 BGB. Die Mietkaution darf nur das Dreifache an der Nettokaltmiete betragen. Die Anteile der Genossenschaft sind oft höher. Es ist also nicht verwerflich, wenn die Genossenschaft beides verlangt. Allen noch einen schönen Tag Suse |
Anton (04.03.2013 09:42) Hallo, Ich sehe das als eine kann Bestimmung an. Das wird auch jede Genossenschaft anders behandeln, denn sonst bekommen sie keine Neumieter mehr. Mit Genossenschaftsanteilen und Mietkaution ist eine hohe finanzielle Belastung vorhanden. Besonders Familien sind davon betroffen. MFG |
Bettina (03.03.2013 08:29) Auch das Landgericht Regensburg entschied durch Urteil vom 18.8.2009 (2 S 82/09, NZM 2010 S. 360): Genossenschaftsanteile sind Grundlage für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Eine Mietkaution dient die Begleichung der verursachten Schäden durch den Mieter. |
Rolf (02.03.2013 06:46) Hallo, Ich wohne auch in einer Genossenschaftswohnung. In der Vergangenheit wurden die Anteile auch als Mietkaution angesehen. Das hat sich aber verändert, denn eine zusätzliche Mietkaution kenn jetzt vereinbart werden. Dazu gibt es eine Rechtsprechung: AG Kiel, Urteil v. 11.8.2011, 108 C 24/11, MM 2011 S. 30 VG |
Roger (01.03.2013 08:39) Ich möchte eine Wohnung bei einer Genossenschaft mieten und muss Genossenschaftsanteile kaufen. Jetzt meine Frage: Muss ich trotzdem noch Kaution zahlen? Bei meinen Anteilen an der Wohnung, bekomme ich das Geld beim Auszug wieder, eben wie eine Mietkaution? |