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Alternativen

Die Bankbürgschaft
Hierbei stellt die Bank dem Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft in Höhe der Kautionssumme. Der Mieter muss die Kautionssumme also nicht als Bargeld dem Vermieter übergeben oder auf sein Konto überweisen, sondern übergibt dem Vermieter einen Vertrag, der zwischen ihm und der Bank bzw. Sparkasse abgeschlossen wurde. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Bank bzw. Sparkasse als Bürge für die Sicherheit der Mietkaution einzustehen.

Kostenlos ist dies allerdings für den Mieter nicht. Einige wählen dennoch diesen Weg, weil sie hierbei zunächst einmal kein Bargeld benötigen. Schließlich kostet ein Umzug eine Menge Geld, dazu kommen die Zahlung des Mietzinses und die eventuelle Mietkautionszahlung. Um also diese Kosten, die mit einem Mal anfallen, etwas zu verringern, gehen Mieter häufig den Weg über die Bankbürgschaft.

Nachteile hat diese Lösung jedoch einige. Zum einen gibt es bei dieser Form der Sicherheitsleistung keine Zinsen, die zum Beispiel beim Anlegen der Mietkaution auf einem Konto oder einem Sparbuch anfallen. Zum anderen muss der Mieter für diese Bürgschaft in Höhe der Kautionssumme der Bank bzw. Sparkasse eine einmalige Gebühr und dazu eine jährliche Provision bezahlen. Viele Vermieter lehnen diese Art der Sicherheitsleistung auch ab, da sie den schnellen Zugriff auf die Mietkaution – anders als bei einem Sparbuch oder Konto - nicht gewährleistet.

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Andere Alternativen
Neben den oben genannten Möglichkeiten haben Mieter und Vermieter noch weitere Alternativen. Voraussetzung ist allerdings immer, dass sich Mieter und Vermieter über die Anlageform der Sicherheitsleistung einigen. Der Vermieter muss sich nicht mit allen Anlageformen einverstanden erklären. Sofern der Vermieter die folgenden Anlageformen akzeptiert, liegen auch diese im Bereich des Möglichen: Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Aktien, Fonds oder Bausparverträge. Bei der letztgenannten Möglichkeit verpfändet der Mieter einen Bausparvertrag, der auf seinen Namen eingetragen ist. Das hat Vorteile für beide Seiten. Der Mieter muss keine Kautionssumme aufbringen, kann jedoch Bausparprämien usw. weiterhin erhalten. Steht dem Vermieter die gesamte Kautionssumme oder ein Teil davon zu, wird die entsprechende Summe gekündigt, der Bausparvertrag läuft aber weiter.