Wofür dient eine Mietkaution?
Eine Mietkaution wird meist dann benötigt, wenn eine Wohnung angemietet werden soll. Sie dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter im Falle, dass der Mieter seinen Verpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, nicht nachkommt. Auch wenn diese Kaution bei der Wohnungsvergabe schon fast zur Normalität gehört, darf sie nur dann verlangt werden, sofern sie vertraglich vereinbart worden ist.
Wie hoch darf eine Mietkaution sein?
Die Höhe der Mietkaution darf drei Monatsmieten – hiermit ist die Nettomiete gemeint – nicht überschreiten (BGB § 551). Verträge, die eine höhere Mietkaution vorsehen, muss der Mieter nicht akzeptieren. In diesen Fällen ist die Höhe der Mietkaution auf die gesetzlich vorgesehene Höhe herabzusetzen. In der Regel kommt es bei der Höhe der Mietkaution auf die Höhe der Miete zu Beginn des Mietverhältnisses an.
Beispiel: Die Nettomiete der Wohnung beträgt 500 Euro. Der Vermieter ist berechtigt, eine Mietkaution in Höhe von 1.500 (das Dreifache der Nettomiete) zu verlangen.
Wann muss die Mietkaution geleistet werden?
Ist die Kautionsleistung als Geldsumme vereinbart, muss der Mieter die Mietkaution nicht sofort und nicht in einem Betrag zahlen. Er ist berechtigt, die gesamte Summe in drei gleiche monatliche Teilzahlungen aufzuteilen. Dabei ist die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses zu leisten.
Beispiel: Die Nettomiete der Wohnung beträgt 500 Euro. Der Vermieter verlangt eine Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro. Der Mieter kann nun im ersten Monat 1.000 Euro (500 Euro Nettomiete + 500 Euro erste Teilzahlung Mietkaution) an den Vermieter zahlen, gleichfalls im zweiten und im dritten Monat.