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Mietkautionskonten

Welche Arten von Mietkautionskonten gibt es?
Grundsätzlich entscheiden Mieter und Vermieter frei, welche Anlageform sie für die Mietkaution wählen. Die Variante, die im Gesetz geregelt wird, ist die Barkaution, der Vermieter ist also nicht verpflichtet, einer anderen Regelung als der im Gesetz genannten zuzustimmen. Sind sich allerdings Mieter und Vermieter einig, können sie sich für eine andere Anlageform entscheiden. Neben der üblichen Anlageform als Spareinlage kommen Bausparverträge, festverzinsliche Wertpapiere, Bundesschatzbriefe und Ähnliches infrage. Die Praxis sieht meist so aus, dass vorwiegend die im Gesetz genannte Variante als Anlageform genutzt wird.

Die Barkaution
Diese ist im Gesetz geregelt und gilt als die klassische Sicherheitsleistung. Der Mieter übergibt bei dieser Variante die Mietkaution in Bargeld oder nimmt eine Überweisung auf das Konto des Vermieters vor. Der Vermieter muss nun unverzüglich, sobald er das Geld in bar oder auf dem Konto erhalten hat, diese Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen sicher anlegen, geregelt ist hier die Spareinlage mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist und dem dafür festgelegten Zinssatz. Nachteil bei dieser Variante ist der verhältnismäßig geringe Zinssatz und der alleinige Zugriff auf die Mietkaution durch den Vermieter. Zudem muss hier die Steuer beachtet werden. Der Mieter sollte sich also, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, immer den Steuerbescheid vom Vermieter geben lassen, den das Finanzamt an den Vermieter gesendet hat.

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Das Sparbuch
Eine Lösung, die seltener gewählt wird, aber durchaus in der Praxis vorkommt. Hierbei wird ein Sparbuch als Sicherheit verwendet. Mieter und Vermieter entscheiden sich hierbei für ein gemeinsames Sparbuch, über das beide Parteien verfügen können. In der Regel sind Vermieter nicht gerade von dieser Variante begeistert, haben sie doch hier keinen alleinigen Zugriff auf die Mietkaution.

Neben dieser Möglichkeit gibt es aber noch weitere Alternativen. Der Mieter kann dem Vermieter ein Sparbuch aushändigen, das einen Sperrvermerk enthält. Das heißt, dass Mieter und Vermieter nur mit Zustimmung des jeweils Anderen Zugriff auf die Mietkaution haben. Beide Seiten sind so vor einem unzulässigen Zugriff auf das Guthaben geschützt.

Eine weitere Variante ist die Verpfändung des Sparbuches. Das Sparbuch mit dem Kautionsbetrag wird auf den Namen des Mieters ausgestellt und dem Vermieter verpfändet. Banken beraten diesbezüglich hierzu und haben entsprechende Verpfändungserklärungen vorrätig.

Zu all diesen Varianten kann, aber muss der Vermieter nicht seine Zustimmung geben.

Das Mietkautionskonto
Vermieter, die mehrere Objekte ihr eigen nennen, arbeiten häufig mit dem so genannten Mietkautionskonto. Das Mietkautionskonto wird auf den Namen des Vermieters geführt und sämtliche Mietkautionen, die er aus der Vermietung seiner Objekte erhält, werden auf dieses Konto eingezahlt. Auch bei diesem Konto wird die Mietkaution entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verzinst. Der Nachteil für die Mieter hierbei ist die alleinige Verfügungsgewalt über die Mietkaution durch den Vermieter.